U-Untersuchungen

U-Untersuchungen – Vorsorge für einen gesunden Lebensstart

Kaum ist das Kind auf der Welt, wollen die Eltern nur noch eines: dass es gesund und fröhlich heranwächst. Und genau dafür kommen die Früherkennungsuntersuchungen ins Spiel: Im Alter von 0 bis 6 Jahren stehen die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 an. Bei diesen Vorsorgeterminen wird das Kind gründlich untersucht und sein Entwicklungsstand überprüft. Auf diese Weise können mögliche Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt bzw. die Entwicklung explizit gefördert werden.

Außerdem gehören auch Impfungen als eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen dazu. Gerade in den ersten beiden Lebensjahren können die U-Untersuchungen gleich mit den Impfterminen, beispielsweise der 6-fach-Impfung und der Pneumokokken-Impfung bei der U4, kombiniert werden. Alle Ergebnisse werden im gelben Untersuchungsheft dokumentiert.

Was wird bei der U-Untersuchung gemacht?

Bei jeder U-Untersuchung überprüft der Arzt oder die Ärztin die altersgemäße Entwicklung des Kindes. Insgesamt schließen die U1 bis U9 zehn Termine in den ersten 6 Lebensjahren ein.

Je nach Alter des Kindes umfasst die Früherkennungsuntersuchung unterschiedliche Schwerpunkte. Dazu gehören Themen wie

  • Ernährung
  • Bewegung
  • Sprechen und Verstehen
  • Geschicklichkeit
  • Impfschutz
  • Soziales Verhalten
  • Unfallverhütung
  • Zahngesundheit

Natürlich bieten die Vorsorgeuntersuchungen Eltern auch die Gelegenheit, Fragen, Ängste und Unsicherheiten zu thematisieren. Das kann von Alltagsfragen wie „Mein Kind isst kein Gemüse“ bis zu ernsthaften Problemen, wie Überforderung im Umgang mit dem Kind, führen. Wenn es notwendig erscheint, vermittelt der Kinderarzt oder die Kinderärztin auch gerne die richtige Stelle, wie z.B. Eltern-Kind-Hilfen oder die Frühen Hilfen.

Was muss ich zur U-Untersuchung mitbringen?

Zu jedem Termin solltest du das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft), den Impfpass des Kindes und die Krankenversicherungskarte mitbringen.

Die einzelnen U-Untersuchungen im Überblick

Wann steht welche Vorsorgeuntersuchung an und was passiert dabei?

U1 – der erste Check direkt nach der Geburt

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung geht es vor allem um die lebenswichtigen Funktionen des Neugeborenen. Deshalb findet sie direkt nach der Geburt statt. Hebamme und Entbindungshelfer oder Arzt und Ärztin wollen mit den ersten Checks sicher gehen, dass das Baby die Geburt gut überstanden hat. Dazu gehören:

  • Apgar Wert

Gibt den Herzschlag, die Reflexe, die Hautfarbe, die Muskelspannung und die Atmung des Babys nach 5 und nach 10 Minuten an.

  • Blutentnahme aus der Nabelschnur und Messung des pH-Werts (zur Prüfung, ob der Säugling während der Geburt genügend Sauerstoff erhalten hat).
  • Äußerlich erkennbare Fehlbildungen
  • Messen und wiegen
  • Gabe von Vitamin K (zur Vorbeugung von inneren Blutungen)
  • Beratung zum Stillen

Außerdem bekommst du das gelbe Untersuchungsheft überreicht – damit ist dein Kind für die weiteren Vorsorgen gerüstet.

 

U2 – von Kopf bis Fuß

3. bis 10. Lebenstag

Die zweite Untersuchung für deinen Säugling findet meist noch in der Klinik statt. Wenn du das Krankenhaus bereits früher verlassen hast, solltest du darauf achten, diese Untersuchung nicht zu versäumen. Du kannst dafür zu deinem Kinderarzt oder in deine Entbindungsklinik gehen. Wichtig ist, dass du dich um einen Termin selbst kümmerst.

Dazu gehören (sofern die Tests nicht schon durchgeführt wurden):

  • der Test auf angeborene Stoffwechselstörungen
  • der Test auf Mukoviszidose
  • der Neugeborenen-Hörtest  
  • gründliche körperliche Untersuchung, v.a. auf angeborene Erkrankungen, Fehlbildungen und einer behandlungsbedürftigen Gelbsucht
  • Messen und wiegen
  • Überprüfen der Reflexe
  • Testen der Augen & der anderen Sinnesorgane
  • Gabe von Vitamin K
  • Beratung über Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenerkrankung Rachitis
  • Beratung zum Thema Stillen und Ernährung
  • Aufklärung über die Maßnahmen zur Verminderung des Risikos eines plötzlichen Kindstodes

 

U3 – ab zum Kinderarzt

1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche)

Die U3 ist meist die erste Untersuchung, die in der Kinderarztpraxis stattfindet. Dein Kind ist jetzt einen Monat alt und dreht vielleicht den Kopf schon zu einem Geräusch hin, schaut lieber auf etwas Buntes als etwas Graues und hat einen ausgeprägten Saug- oder Greifreflex. Wie auch bei den folgenden Untersuchungen geht es bei der U3 vor allem darum, zu überprüfen, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt hat.

Der Arzt oder die Ärztin untersuchen u.a.:

  • Entwicklung:

Kann das Baby in Bauchhaltung schon den Kopf halten? Schaut es in nahe Gesichter? Öffnet es spontan die Hand?

  • Ultraschall der Hüftgelenke

Zur Überprüfung eventueller Fehlstellungen

  • Überprüfen einer behandlungsbedürftigen Gelbsucht
  • Beratung über Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenerkrankung Rachitis
  • Fragen an die Eltern zu Verhalten, Schlafen, Trinken, Verdauung
  • Beratung zum Stillen und Ernährung
  • Aufklärung über die Maßnahmen zur Verminderung des Risikos eines plötzlichen Kindstodes
  • Beratung zur Unfallverhütung und zu Gefahren
  • Beratung zum Umgang mit einem „Schreikind“
  • Beratung zum Impfen im Allgemeinen & Vereinbarung des ersten Impftermins
  • Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten

 

U4 – schlafen, Trinken und die ersten Impfungen

3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat)

Vermutlich hast du bei der U3 eine Beratung zu den anstehenden Impfungen von deinem Kinderarzt oder deiner Kinderärztin und Informationsmaterialien erhalten. Im Idealfall hast du danach einen Impftermin vereinbart und dein Kind hat bereits die 6-fach und die Pneumokokken-Impfung erhalten. Wenn nicht, kannst du jetzt den Arzttermin nutzen und bei der U4 die erste 6-fach-Impfung und die erste Pneumokokken-Impfung nachholen. Ansonsten steht vor allem die körperliche und geistige Entwicklung deines Kindes im Fokus:

  • Bewegungen des Babys
  • Hören und Sehen
  • Kontakt zwischen dir und deinem Baby
  • Überprüfung der Fontanelle (Knochenlücke im Kopf):

Ist sie groß genug, dass der Schädel wachsen kann?

  • Beratung zu Ernährung und Verdauung, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Unfallverhütung
  • Förderung der Sprachentwicklung
  • Gabe von Vitamin D (zur Rachitisprophylaxe) und von Fluorid (zur Kariesprophylaxe)

 

U5 – her mit der Rassel!

6 Monate (6. bis 7. Lebensmonat)

Bei der U5 dreht es sich vor allem um die körperliche Entwicklung deines Babys. Es hat sich nämlich ziemlich viel getan seit der letzten U. Dein Baby kann vermutlich nach Dingen in seiner Reichweite greifen. Und es wird beweglicher. Der Arzt oder die Ärztin überprüft:

  • die Beweglichkeit und Körperbeherrschung
  • die Augen mit einem Sehtest
  • den Impfstatus des Kindes
  • Beratung zu Ernährung und Verdauung, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Unfallverhütung
  • Förderung der Sprachentwicklung
  • Gabe von Vitamin D und von Fluorid

 

U6 – erste Schritte vom Geburtstagskind

1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat)

Der erste Geburtstag steht an – ein Meilenstein! Gefühlt entwickelt sich dein Kind gerade in rasender Geschwindigkeit weiter. Genau darum geht es auch in der U6. Erzähl deinem Arzt oder deiner Ärztin, was das Kind schon kann und wo du vielleicht Bedenken hast, es könnte in der Entwicklung langsam sein. Dazu gehören z.B.

  • Mobilität und Beweglichkeit

Kann dein Kind mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen? Oder sogar schon freistehen oder sich hochziehen?

  • Sprachliche Entwicklung
  • Allgemeines Verhalten
  • Impfungen:

Die meisten Impfdosen zur Grundimmunisierung kannst du bist zum 1. Geburtstag deines Kindes schon abschließen. Dein Arzt/deine Ärztin berät, wann welche Impfung noch ansteht.

  • Beratung zu Ernährung und Verdauung, Unfallverhütung
  • Gabe von Vitamin D und von Fluorid
  • Hinweise zur kindlichen Mundhygiene

 

U7 – Lilli haben!

2 Jahre (21. bis 24. Lebensmonat)

Dein Kind ist jetzt schon 2! Da hat sich sicherlich allerhand getan. Plappert deine Tochter schon wie ein Wasserfall und rennt dein kleiner Rabauke wild durch die Wohnung? Seit der U6 ist ein ganzes Jahr vergangen, deshalb findet nun auch wieder eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Was gehört bei der U7 dazu?

  • Sprachentwicklung: Kann dein Kind einfache Wörter sprechen und verstehen? Kann es „Zwei-Wort-Sätze“?
  • Sozialverhalten: Wie verhält sich dein Kind beim Spielen mit anderen Kindern, in der Familie, usw.?
  • Kontakt zwischen dir und deinem Kind
  • Überprüfung des Impfstatus:

Bis zum zweiten Geburtstag sollten alle Impfungen der Grundimmunisierung abgeschlossen sein.

  • Überprüfung der Milchzähne
  • Beratung zur Ernährung und Unfallverhütung

 

U7a – das Kindergartenkind 

3 Jahre (34. bis 36. Lebensmonat)

Da die Lücke zwischen der U7 und U8 zwei Jahre umfasst, wurde im Juli 2008 die U7a eingeführt. Dein Kind befindet sich mit 3 Jahren in einer wichtigen Entwicklungsphase. Spätestens jetzt kommt es vermutlich in den Kindergarten, es muss sich in der Gruppe integrieren und neue Verhaltensweisen lernen. Neben der körperlichen Grunduntersuchung schaut sich der Arzt oder die Ärztin folgendes an:

  • Sehtest (v.a. dreidimensionales Sehen)
  • Beschaffenheit der Zähne und des Kiefers
  • Über- oder Untergewicht
  • Sprachentwicklung des Kindes
  • Rolle von Medien für dein Kind (z.B. iPad, TV oder Smartphone)
  • Beratung zu Ernährung, Bewegung und Unfallverhütung

 

U8 – nochmals ein Check von Kopf bis Fuß

4 Jahre (46. bis 48. Lebensmonat)

Dein Kind fragt dir Löcher in den Bauch? Und im Alltag ist ganz schön was los bei euch? Willkommen in der Welt eines Vierjährigen! Jetzt ist der Zeitpunkt deinen Nachwuchs nochmals von Kopf bis Fuß zu untersuchen. Dabei interessiert den Arzt oder die Ärztin:

  • Was macht dein Kind schon allein?
  • Wie gut spricht es?
  • Wie beweglich ist dein Kind?
  • Wie geschickt ist dein Kind?
  • Wie verhält sich das Kind in einer Gruppe?
  • Funktionstüchtigkeit der Organe
  • Kiefer- und Zahnentwicklung
  • Impfberatung

Ist dein Kind vollständig geimpft? Müssen Impfungen aufgefrischt werden?

 

U9 – bald bin ich ein Schulkind

5 ¼ Jahre (60. bis 64. Lebensmonat)

Dein Kind ist jetzt schon richtig groß – schließlich ist es bald ein Schulkind! Nun kann noch gezielt vor dem Schulstart gefördert werden, was deinem Kind vielleicht noch fehlt. Deshalb wird in der letzten U vor dem Schuleintritt nochmals alles gründlich gecheckt.

  • Sprachentwicklung
  • Sehvermögen
  • Körperbeherrschung
  • Interessen und Ängste des Kindes
  • Ernährung, Bewegung und Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Impfberatung (ggfs. Auffrischungsimpfungen)

Mit der U9 sind die ersten Vorsorgeuntersuchungen abgeschlossen. Die nächsten bevorstehenden Checks sind die Schuleingangsuntersuchung, gefolgt von den Jugenduntersuchungen J1 und J2.

Gut zu wissen: Spicken im gelben Heft

Wer genau wissen möchte, was das Kind bei welcher U erwartet, kann schon einmal im gelben U-Heft spicken. Hier sind alle Untersuchungen und Entwicklungsthemen aufgelistet.

Werden die Kosten der U-Untersuchungen übernommen? Die Kosten für die U1 bis zur U9 werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch dafür muss die empfohlene Altersspanne beachtet werden. Zu jedem empfohlenen Zeitraum gibt es eine Toleranzspanne, in welcher die Untersuchung nachgeholt werden kann. Wird dieser Zeitraum versäumt, kann eine Kostenübernahme nicht mehr garantiert werden. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die Zeiträume:

Wann ist welche U-Untersuchung möglich? Eine Übersicht
U-Untersuchungen bieten eine gute Gelegenheit, um den Impfstatus des Kindes prüfen zu lassen.
Wichtiger Hinweis
Vorsorgen nach der U9 und das PaedPlus-Programm

Was passiert, wenn mein Kind älter als 6 Jahre ist? Im Alter von 12 bis 14 Jahren steht für alle Jugendlichen die J1 an, die ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Daneben empfiehlt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Gesundheitschecks: die U10, U11 und die J2. Diese gehen über die Früherkennungsuntersuchungen im gelben Heft hinaus und werden nur teilweise von den Krankenkassen erstattet. Erkundige dich am besten bei deiner Krankenkasse, ob diese PaedCheck-Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden.

Das gelbe Kinderuntersuchungs-Heft

Das gelbe Kinderuntersuchungsheft, oft auch U-Heft oder einfach gelbes Heft genannt, erhältst du nach der Geburt deines Kindes in der Geburtsklinik. Ist dein Kind bei einer Hausgeburt auf die Welt gekommen, bekommst du es von deiner Hebamme oder deinem Geburtshelfer.

Gut zu wissen: Neues gelbes Heft seit 2016

Seit 2016 gibt es eine neue Version des U-Heftes. Kinder, die vor diesem Jahr geboren wurden, müssen aber nicht alles in ein neues Heft übertragen lassen. Sie erhalten einfach Einlegeblätter, für die Neuerungen. Das betrifft die U7 bis U9.

Die Teilnahmekarte

Das Untersuchungsheft beinhaltet auch eine abtrennbare Teilnahmekarte. In diese werden die Termine nach der Untersuchung eingetragen. Du kannst sie aus dem Heft herausnehmen und als Nachweis für die U-Untersuchung verwenden.

Sie kann zum Beispiel zum Vorzeigen bei Behörden, Kitas, Schule oder Jugendamt zum Einsatz kommen. Manche Kitas verlangen etwa den Nachweis an den Früherkennungsuntersuchungen zusammen mit den Standardimpfungen für die Aufnahme.

Wichtig dabei: Als Nachweis reicht die Teilnahmekarte völlig aus. Das gelbe Heft selbst ist ein vertrauliches Dokument. Du kannst also entscheiden, mit wem du die Informationen aus dem Heft teilst.

Was mache ich, wenn ich das gelbe Kinderuntersuchungsheft verloren habe?

U-Untersuchung ohne U-Heft? Keine Panik, gerade heutzutage im digitalen Zeitalter ist ja alles dokumentiert. Frag einfach in der Kinderarztpraxis, die die U-Untersuchungen betreut, nach.

Die Medizinische Fachangestellte oder der Arzt / die Ärztin dort können dir nicht nur ein neues Heft aushändigen, sondern auch die bereits erfolgten Termine, sofern sie in dieser Praxis waren, nachtragen. Ansonsten kannst du auch in der Geburtsklinik oder bei deiner Hebamme ein neues gelbes Heft bekommen.

Wichtiger Hinweis
Zu welchem Arzt gehe ich für die U-Untersuchung?

Die Termine zur U-Untersuchung vereinbarst du am besten bei eurem Kinder- und Jugendarzt. Auch ein anderer Facharzt, der Erfahrung in der Behandlung und Untersuchung von Kindern hat, kann die Untersuchung durchführen, z.B. ein Hausarzt.

Der Kinderarzt ist und bleibt aber der Experte. Hier ist deine Tochter oder dein Sohn für die Untersuchung am besten aufgehoben.

Ist die U-Untersuchung Pflicht?

In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen tatsächlich Pflicht für dein Kind. Wer die Termine versäumt, bekommt eine Mahnung.

Selbst wenn die Untersuchung aber in deinem Bundesland keine Pflicht ist, sollte dein Kind unbedingt an allen Us teilnehmen. Solltest du nicht rechtzeitig an der Untersuchung teilgenommen haben, bekommst du eine Erinnerung. Dabei solltest du den Zeitraum für die Kostenübernahme beachten.

Ergebnisse der Vorsorge

Wird bei der Untersuchung etwas Auffälliges festgestellt, bespricht der Arzt oder die Ärztin mit dir die nächsten Schritte und Möglichkeiten. Das kann bedeuten, dass weitere Untersuchungen für eine Diagnose anstehen oder direkt eine mögliche Behandlung oder Maßnahme vorgeschlagen wird. Viele gesundheitlichen Probleme im Kindesalter können mit der richtigen und rechtzeitigen Behandlung behoben werden.

Gut zu wissen: Keine Panik, wenn nicht alles nach „Norm“ läuft

Wenn die Ärztin oder der Arzt eine Auffälligkeit in der Entwicklung deines Kindes feststellt, ist das nicht gleich ein Grund zur Sorge. Manche Kinder sind einfach ein bisschen langsamer in der Entwicklung und nicht jede Auffälligkeit ist gleich ein gesundheitliches Problem. Es kann zum Beispiel auch eine Maßnahme sein, durch Ergotherapie die Geschicklichkeit deines Kindes zu fördern oder durch Logopädie bei der richtigen Aussprache des „sch“ zu helfen.