RSV-Impfung: Die Impfung der Schwangeren kann Neugeborene schützen
RSV oder auch das Respiratorische Synzytial-Virus ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Lebensalter. Auch gilt das Virus als einer der bedeutendsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen (insbesondere Frühgeborenen) und Kleinkindern.1 Doch wie kann man für seine Liebsten vorsorgen? Durch die RSV-Impfung in der Schwangerschaft können werdende Mütter das Neugeborene ab dem Moment der Geburt vor dem gefährlichen Erreger schützen.
Wie äußert sich RSV?
Neben erkältungsähnlichen Symptomen kann RSV auch schwere Atemwegsinfekte auslösen. In schweren Verläufen kann es z. B. zu Lungenentzündungen kommen.1, 2 Eine durchgemachte RSV-Infektion kann u. a. das Risiko erhöhen, an Asthma zu erkranken.3 Bei Jugendlichen und Erwachsenen verlaufen RSV-Erkrankungen meist mild oder unbemerkt, während Neugeborene ein besonderes Risiko für schwere Verläufe haben, da ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist.4 Daher erkranken Säuglinge in ihren ersten Lebensmonaten am schwersten an RSV. Wichtig: Auch für Personen über 60 Jahre können Infektionen mit dem RS-Virus einen schweren Verlauf nehmen.5
Eine RSV-Infektion ist mit Medikamenten nicht heilbar
RSV ist keine seltene Erkrankung. Fast jedes Kind in Deutschland infiziert sich in den ersten beiden Lebensjahren mit dem RS-Virus.6 Bisher gibt es keine Medikamente, die RSV-Infektionen heilen. Es können lediglich die Symptome gemildert werden.1 Das geschieht zum Beispiel in Form von fiebersenkenden Medikamenten oder der Gabe von Flüssigkeiten oder Sauerstoff. In schweren Fällen kann auch eine invasive Beatmung notwendig sein.1 Umso wichtiger ist es, Neugeborene so früh wie möglich vor einer Erkrankung bzw. einem schweren Verlauf der RSV-Infektion zu schützen. Patient:innen steht ein breites Angebot der medizinischen Vorsorge zur Verfügung, darunter die Möglichkeit einer maternalen Impfung, also einer Impfung in der Schwangerschaft: Durch die RSV-Impfung kann die werdende Mutter ihr Baby über den sogenannten Nestschutz vor einer Infektion schützen. Auch Erwachsene im Alter ab 60 Jahren können sich gegen das RS-Virus impfen lassen.
So funktioniert die RSV-Impfung in der Schwangerschaft
Werdende Mütter, die sich in der Schwangerschaft gegen Infektionskrankheiten wie RSV impfen lassen, können ihre gebildeten Antikörper über die Plazenta in das Blut des Kindes weitergeben (sogenannte maternale Impfung). Auf diese Weise entsteht der „Nestschutz“, der den Säugling während der ersten Lebensmonate vor schweren Verläufen der Infektion schützen kann.7
Was spricht für eine Impfung in der Schwangerschaft?
Eine Impfung gegen das RS-Virus kann Säuglinge schützen. Es können Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle verhindert werden.1
Wann und wie oft wird in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft?
Die RSV-Impfung erfolgt einmalig und wird der werdenden Mutter zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche verabreicht.8 Zur RSV-Impfung kannst du dich bei deiner Gynäkologin bzw. deinem Gynäkologen beraten lassen.
Wie sicher sind Impfungen in der Schwangerschaft?
Das Prinzip der maternalen Impfung ist seit vielen Jahren etabliert und ein bewährtes Verfahren für die Schwangere und das ungeborene Kind. Um das Erkrankungsrisiko bei Säuglingen von Geburt an zu reduzieren, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Schwangeren seit 2020 die Impfung gegen Keuchhusten ausgesprochen.9-11
Helfen eine Grippe- oder Corona-Impfung gegen das RS-Virus?
Schützt mich eine Corona-Impfung vor RSV?
Nein, die Corona-Impfungen schützen nicht vor einer RSV-Infektion.
Kann ich mich mit der Grippe-Impfung vor einer RSV-Erkrankung schützen?
Auch hier gilt: nein. Eine Impfung gegen Influenza schützt nicht vor der Infektion mit dem RS-Virus.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird gesetzlich geregelt, für welche Impfkosten die Krankenkasse aufkommen muss: In Deutschland sind dies die Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO, empfohlen werden. Eine Übersicht dazu gibt es hier.
Einige Krankenkassen erstatten RSV-Impfkosten auf freiwilliger Basis.
Aktuell liegt noch keine Empfehlung der STIKO für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft vor.1 Die RSV-Impfung muss deshalb selbst bezahlt werden und ist keine verpflichtende Kassenleistung.
Die gute Nachricht: Bereits jetzt erstatten 27 Krankenkassen, auf freiwilliger Basis, werdenden Müttern die RSV-Impfung als sogenannte Satzungsleistung – darunter u. a. die BARMER und AOK Nordost sowie viele Betriebskrankenkassen (siehe tabellarische Übersicht unten). Somit kann bereits jetzt etwa jede fünfte gesetzlich versicherte Schwangere von der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse profitieren. Im Rahmen der Einzelfallentscheidung kann ein Antrag auf Kostenübernahme individuell bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Auch für Privatversicherte besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der RSV-Impfung in der Schwangerschaft. Diese ist an die individuellen Tarifleistungen geknüpft, die im jeweiligen Vertrag vereinbart sind. Bis alle gesetzlichen Krankenkassen die Impfkosten erstatten, sind zwei weitere Schritte erforderlich: Im ersten Schritt erfolgt die STIKO-Empfehlung. Im zweiten Schritt wird die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen, wodurch sie zur Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenversicherungen wird.
Übersicht der Krankenkassen, die Versicherten die RSV-Impfung in der Schwangerschaft auf freiwilliger Basis erstatten |
AOK Nordost |
Barmer |
BKK 24 |
BKK B. Braun Aesculap |
BKK Bertelsmann |
BKK Bosch |
BKK Energie |
BKK evm |
BKK EWE |
BKK exklusiv |
BKK firmus |
BKK Freudenberg |
BKK Herkules |
BKK Pfaff |
BKK Pro Vita |
BKK Public |
BKK PwC |
BKK Salzgitter |
BKK Südzucker |
BKK Technoform |
BKK TUI |
BKK Voralb |
BKK Wirtschaft & Finanzen |
BKK WMF |
Continentale BKK |
Hanseatische Krankenkasse (HEK) |
Heimat Krankenkasse |
IKK gesund plus |
Mercedes-Benz BKK |
mkk – meine Krankenkasse |
Mobil Krankenkasse |
SECURVITA |
Die genaue Höhe der Erstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Patient:innen können die individuelle Erstattungshöhe ggfs. im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse klären. Quelle: Satzungen der Krankenkassen (Stand: Oktober 2024). Kein Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. |
Du bist schwanger und möchtest dich gegen RSV impfen lassen?
Wir empfehlen dir, vor dem Impftermin eine Kostenzusage bei deiner Krankenkasse einzuholen. Nutze hierfür das Formular „Kostenerstattung VOR RSV-Impfung“. Du hast dich bereits impfen lassen und möchtest die Kosten nachträglich erstattet bekommen? Nutze hierfür das Formular „Kostenerstattung NACH RSV-Impfung“. Deine Krankenkasse ist nicht Teil der Liste? Kontaktiere deine Krankenkasse direkt, um dich nach der individuellen Erstattungssituation zu erkunden.
Formular Kostenerstattung VOR RSV-Impfung
Formular Kostenerstattung NACH RSV-Impfung
Quelle
1. Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber RSV-Infektionen. Epid Bull 2024;1: 3–11.
2. Centers for Disease Control and Prevention. Respiratory Syncytial Virus Infection (RSV). https://www.cdc.gov/rsv/. Abrufdatum: 21.03.2024.
3. Rosas-Salazar C, Chirkova T, Gebretsadik T et al. Respiratory syncytial virus infection during infancy and asthma during childhood in the USA (INSPIRE): a population-based, prospective birth cohort study. The Lancet 401.10389 (2023): 1669-1680.
4. Bergin N et al. Maternal vaccination as an essential component of life-course immunization and its contribution to preventive neonatology. Int J Environ Res Public Health 2018;15(5):847.
5. Nguyen-Van-Tam JS et al. Eur Respir Rev 2022; 31: 220105; DOI: 10.1183/16000617.0105-2022
6. Hartmann K et al. Clinical burden of respiratory syncytial virus in hospitalized children aged ≤5 years (INSPIRE Study). J Infect Dis 2022;226(3):386–395.
7. World Health Organization. Immunization during pregnancy. Abrufdatum: 21.03.2024.
8. Fachinformation ABRYSVO®. Stand 08/2023.
9. Robert Koch-institut. Kurz und Knapp: Faktenblätter zum Impfen. Stand: September 2021. Abrufdatum: 21.03.2024.
10. Robert Koch-Institut. STIKO: Empfehlung der Pertussisimpfung in der Schwangerschaft. Epid Bull 03/2020;13: 3–34.
11. Robert Koch-Institut. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023. Epid Bull 2023;4:3–68.