Verlorener Impfpass – was jetzt?
Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument, in dem der Impfstatus jedes Menschen festgehalten wird. Steht eine neue Impfung an, muss das Dokument mit zum Arzttermin genommen werden, sodass diese genauestens vermerkt werden kann. Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist?
Während alles digitaler wird, bleibt der Impfpass ein Relikt aus Papier. Dies hat Vor- und Nachteile. Verliert man seinen Impfpass, ist es eindeutig ein Nachteil. Denn alle Informationen rund um die bereits durchgeführten Impfungen sind nur dort komplett festgehalten. Jeder Arzt bzw. jede Ärztin hat nur eine Übersicht über die selbst durchgeführten Impfungen. Er oder sie ist verpflichtet, medizinische Maßnahmen zehn Jahre lang aufzubewahren. Krankenkassen sind zudem nicht gesetzlich gebunden, diese Informationen zu speichern.
Führt ein Arzt/eine Ärztin eine Impfung durch – sei es eine Standardimpfung oder Indikations- oder Reiseimpfungen –, wird dies alles im Impfpass des Impflings festgehalten.
Sollte das Heft also wirklich nicht auffindbar sein, wendet man sich am besten an seinen Hausarzt/seine Hausärztin. Dieser/Diese kann dann einen neuen Impfpass ausstellen.
Impfungen nachtragen oder nachholen?
Die erste Eintragung in den Impfpass passiert in der Regel schon im Säuglingsalter von sechs Wochen. Über das restliche Leben kommen immer mehr durchgeführte Impfungen hinzu. Ist der Impfpass weg und wird ein neuer Impfpass ausgefüllt, sollten alle diese Impfungen nachgetragen werden. Eine aufwendige Angelegenheit. Denn ein Arzt/eine Ärztin darf immer nur die Impfungen eintragen, die er/sie selbst durchgeführt hat.
Weiß der Impfling selbst noch, bei welchen Kinder-, Jugend- und Hausärzten er zuvor war, kann man sich bei jedem dieser Ärzte einen Termin geben und die jeweiligen Impfungen nachtragen lassen. Dies kann ganz schön viel Laufarbeit bedeuten, in manchen Fällen ist dies vielleicht sogar mit Reisen in andere Orte verbunden.
Der Hausarzt/Die Hausärztin kann helfen
Sollte ein Nachtrag bestehender Impfungen nicht umsetzbar sein, wendet man sich am besten an seinen aktuellen Hausarzt/seine aktuelle Hausärztin. Dieser/Diese kann dann gegebenenfalls die betroffenen Impfungen nachholen. Auch weiß er/sie am besten Bescheid, was man hier beachten sollte und wann welche Impfung vorgenommen werden muss.
Übrigens, eine doppelte Impfung stellt erst einmal kein erhöhtes Risiko dar, beachtet werden muss allerdings das Alter des Impflings.2
Um diesen Aufwand zu vermeiden, gibt es ein paar Tipps:
- Leg deinen Impfpass immer zu anderen wichtigen Dokumenten wie Reisepass und Geburtsurkunde.
- Mach eine Kopie vom Impfpass, dann kann der aktuelle Hausarzt/die aktuelle Hausärztin vorangegangene Impfungen einsehen. Mitarbeiter vom Gesundheitsamt dürfen die erfolgten Impfungen sogar nachtragen.
Quelle:
1 Robert Koch-Institut, Rechtliche Fragen zum Impfen (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
2 Robert Koch-Institut, Epidemiologische Bulletin 34/20, (letzter Zugriff am: 19.04.2023)