Erstattung von Impfkosten durch die Krankenkasse

Erstattung von Impfkosten durch die Krankenkasse

Impfungen sind nicht immer Leistungen der Krankenkasse, und auch nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für die gleichen Impfungen.

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird gesetzlich geregelt, für welche Impfkosten die Krankenkasse aufkommen muss: In Deutschland sind dies die Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO, empfohlen werden.3

Die Kostenübernahme dieser Standardimpfungen ist sozusagen eine Verpflichtung für die Krankenkassen. Auf welche Impfungen das zutrifft, ist im Impfkalender nachzulesen.

 

Im Moment sind das folgende Standardimpfungen für Erwachsene:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Polio
  • Masern
  • Herpes Zoster*
  • Influenza*
  • Pneumokokken*

Neben den Standardimpfungen gibt es auch die sogenannten Indikationsimpfungen (für Personen aus Risikogruppen), die  auch von den Krankenkassen erstattet werden:

  • Mumps
  • Röteln
  • Varizellen
  • Influenza*
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken*
  • Meningokokken ACWY
  • Meningokokken B
  • Haemophilus influenzae (Hib)
  • Herpes Zoster ab 50 Jahren

* Diese Impfungen gelten bei Menschen ab einem Alter von 60 Jahren als Standardimpfung.

Und bei Kindern?

Die Standardimpfungen für Kinder sind im Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche festgehalten. Informationen hierzu gibt es auch auf der Seite über Kinderimpfungen.

Ausnahmeregelungen bei der Kostenübernahme von Impfungen

Bei bestimmten Lebensumständen kann es sein, dass eine Person neben den Standardimpfungen weitere Impfungen benötigt. Die Kostenübernahme der Krankenkasse hängt insbesondere vom Grund der Impfung ab.

Indikationsimpfungen

In gewissen Fällen, wie zum Beispiel für Menschen im Umfeld eines Neugeborenen, aber auch für chronisch kranke und immungeschwächte Personen sowie für berufliche Risikogruppen, können weitere Impfungen, sogenannte Indikationsimpfungen, erforderlich sein. Zum Schutz einer immungeschwächten Person können solche Impfungen auch bei Angehörigen notwendig sein.

Liegt die Indikation für diese zusätzlichen Impfungen vor, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.1 Ein Beispiel hierfür ist die Pneumokokken-Impfung:
Hier müssen Krankenkassen die Kosten für Menschen übernehmen, die beispielsweise einen Immundefekt, wie eine HIV-Infektion, oder eine chronische Krankheit, wie Diabetes mellitus, haben.2

 

Reiseimpfungen

Reiseimpfungen für Auslandsreisen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.3 Viele Kassen bieten die Kostenübernahme solcher Impfungen als freiwillige Leistung an. Dies lässt sich bei jeder Krankenkasse erfragen. Eine erste Übersicht hierzu findet sich auch auf der Website des CRM Centrums für Reisemedizin.

Quellen:
1 Robert Koch-Institut, Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie, Fachwörter – Definitionen – Interpretationen, S. 66 (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
2 Robert Koch-Institut, Epidemiologische Bulletin 48/18 (letzter Zugriff am: 19.04.2023)
3 Krankenkassen.Deutschland, Reiseschutzimpfungen: Kostenübernahme durch die Krankenkassen (letzter Zugriff am: 19.04.2023)